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9Dezember 2014

EU-GERICHTSHOF ÄNDERT SEINE RECHTSPRECHUNG: NICHT ENTWICKLUNGSFÄHIGE ORGANISMEN SIND KEINE EMBRYONEN

Ein Organismus, der nicht entwicklungsfähig ist, stellt keinen menschlichen Embryo dar. Daher können Verfahren, bei denen solche Organismen verwendet werden, in der Europäischen Union patentiert werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof und änderte damit seine frühere Rechtsprechung.

Im Jahr 2011 hatte der Gerichtshof unbefruchtete menschliche Eizellen, die zur Teilung und Entwicklung angeregt wurden, als menschliche Embryonen eingestuft. Diese Entscheidung wurde von vielen Wissenschaftlern als Einschränkung der medizinischen Forschung in der EU kritisiert.

HINTERGRUND DER ENTSCHEIDUNG

Die Stammzellenforschung gilt als vielversprechender Bereich der modernen Medizin. Sie eröffnet Perspektiven für die Behandlung schwerer Krankheiten, die Wiederherstellung von Bewegungsfähigkeit bei gelähmten Patienten sowie die Entwicklung von Geweben und Organen für Transplantationen.

Das frühere Urteil des Gerichtshofs verhinderte jedoch die Patentierung bestimmter Verfahren und damit auch deren wirtschaftliche Nutzung innerhalb der EU.

NEUE AUSLEGUNG DES BEGRIFFS „EMBRYO“

In seiner aktuellen Entscheidung präzisierte der Gerichtshof die Definition des Begriffs „menschlicher Embryo“.

Demnach muss eine unbefruchtete menschliche Eizelle die inhärente Fähigkeit besitzen, sich zu einem menschlichen Individuum zu entwickeln, um als Embryo eingestuft zu werden.

Allein die Tatsache, dass eine Eizelle durch Parthenogenese (also ohne Befruchtung) zur Entwicklung angeregt wird, reicht nicht aus, um sie als Embryo zu betrachten.

Besitzt eine Eizelle jedoch diese Entwicklungsfähigkeit, ist sie rechtlich wie eine befruchtete Eizelle zu behandeln.

BEDEUTUNG FÜR FORSCHUNG UND INDUSTRIE

Das neue Urteil ermöglicht die Patentierung von Verfahren, bei denen nicht entwicklungsfähige Organismen verwendet werden. Damit eröffnet sich ein neuer Spielraum für die biotechnologische Forschung und deren kommerzielle Anwendung innerhalb der Europäischen Union.

Die Entscheidung gilt als wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung innovativer medizinischer Technologien.

RECHTLICHER KONTEXT

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Anfrage des britischen High Court of Justice, der den Europäischen Gerichtshof um Auslegung des Begriffs „menschlicher Embryo“ bat.

Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen der International Stem Cell Corporation (ISCO) und dem britischen Patentamt. Es ging um die Frage, ob Verfahren patentiert werden können, bei denen unbefruchtete menschliche Eizellen verwendet werden, die durch Parthenogenese aktiviert wurden.

Die EU-Richtlinie zum rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen aus dem Jahr 1998 untersagt grundsätzlich die Patentierung der Verwendung menschlicher Embryonen für industrielle oder kommerzielle Zwecke.

ULTRASCHALL – IMMER MEHR MÖGLICHKEITEN

In den letzten Jahren hat sich die in Ultraschallgeräten eingesetzte Technologie rasant weiterentwickelt. Ziel dieser Entwicklung ist einerseits die Verbesserung von Bildqualität, Geschwindigkeit und Diagnosegenauigkeit, andererseits die möglichst weitgehende Reduzierung der Kosten.

Führende Hersteller bestimmen das Tempo der Innovation und bringen regelmäßig neue, leistungsfähigere Geräte auf den Markt. Der technologische Fortschritt in der Ultraschalldiagnostik war noch nie so dynamisch wie heute.

ENTWICKLUNGSTRENDS IN DER ULTRASCHALLTECHNIK

Zu den wichtigsten Entwicklungsrichtungen gehören:

  • Erhöhung der Empfindlichkeit und Reichweite der Schallköpfe
  • Einsatz moderner Verfahren zur Strahlformung
  • Steigerung der Anzahl der Verarbeitungskanäle
  • Deutliche Verbesserung der Bildverarbeitungsgeschwindigkeit
  • Entwicklung spezialisierter Software zur Erweiterung der Diagnosemöglichkeiten

WORAUF SOLLTE MAN BEI DER AUSWAHL ACHTEN?

Der wichtigste Aspekt ist die Erzielung eines möglichst hochwertigen diagnostischen Bildes. Empfehlenswert ist die Auswahl von Geräten nach dem Prinzip: höchste Bildqualität in kürzester Zeit.

Eine bessere Bildqualität wird unter anderem durch den Einsatz von Compound Imaging erreicht, bei dem Ultraschallwellen aus verschiedenen Winkeln kombiniert werden. Dadurch entstehen klarere Bilder mit besser definierten Gewebestrukturen.

Wichtige Auswahlkriterien sind außerdem:

  • Anzahl der Verarbeitungskanäle (je höher, desto leistungsfähiger das Gerät)
  • Verfügbare Betriebsmodi und Zusatzfunktionen (z. B. Kantenglättung, Kontrastverbesserung)
  • Anzahl und Kompatibilität der Schallköpfe
  • Möglichkeit zur Erweiterung um zusätzliche Sonden
  • Benutzerfreundliche, intuitive Software
  • Funktionen zur Datenspeicherung und -übertragung
  • Anschlussmöglichkeiten an IT-Systeme

ERGONOMIE UND ANWENDUNG

In vielen Einrichtungen wird ein Ultraschallgerät von mehreren Anwendern genutzt. Daher sind einfache Bedienung, Mobilität und die Möglichkeit zur individuellen Anpassung der Einstellungen besonders wichtig.

Die zunehmende Miniaturisierung und die Entwicklung moderner 3D- und 4D-Technologien führen dazu, dass diese zunehmend die klassische 2D-Bildgebung ergänzen oder ersetzen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Geräte schrittweise zu erweitern, etwa durch zusätzliche volumetrische Sonden.

MODERNE TECHNOLOGIEN

Zu den neuesten Entwicklungen gehören:

  • Volumen- und Tomographiebildgebung
  • Kombination von Bildgebung und Navigation
  • Elastographie (klassisch und virtuell)
  • Technologien zur Reduktion von Rauschen und Artefakten
  • Panorama-Bildgebung

Diese Lösungen erweitern die diagnostischen Möglichkeiten erheblich und werden zunehmend zum Standard.

TRAGBARE ULTRASCHALLGERÄTE – VOR- UND NACHTEILE

Tragbare Ultraschallgeräte sind eine relativ neue Entwicklung und gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Vorteile:

  • hohe Mobilität
  • schneller Einsatz am Patienten
  • ideal für Notaufnahmen, Intensivstationen und Hausbesuche

Nachteile:

  • geringere Leistungsfähigkeit im Vergleich zu stationären Geräten
  • eingeschränkte Bildqualität bei günstigeren Modellen

Bei der Auswahl sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Bildqualität und Diagnosegenauigkeit
  • Anzahl der verfügbaren Sonden
  • Arbeitsbereich (empfohlen: mindestens 12 MHz)
  • Vorhandensein von Funktionen wie harmonische Bildgebung oder Farb-Doppler
  • Gewicht (optimal: bis 7–8 kg)
  • Akkulaufzeit (mindestens 1 Stunde)

MINIATURISIERUNG UND ZUKUNFT

Immer mehr miniaturisierte Ultraschallgeräte kommen auf den Markt. Diese handlichen Systeme können problemlos transportiert werden und eignen sich besonders für schnelle diagnostische Einschätzungen, beispielsweise in der Notfallmedizin.

Obwohl ihr Einsatzbereich derzeit noch begrenzt ist, stellen sie eine vielversprechende Ergänzung zur klassischen Ultraschalldiagnostik dar.

19September 2012

WELCHE AUTOKLAVENKLASSE SOLLTE GEWÄHLT WERDEN? – KURZÜBERSICHT

In vielen medizinischen Einrichtungen und Laboren ist die Verwendung steriler Einwegprodukte heute Standard. Dennoch gibt es weiterhin zahlreiche wiederverwendbare Instrumente, die sterilisiert werden müssen.

Bei der Auswahl eines Autoklaven sollten zwei zentrale Aspekte berücksichtigt werden:

  • In welcher Art von Einrichtung wird das Gerät eingesetzt?
  • Welche Materialien sollen sterilisiert werden und zu welchem Zweck?

Autoklaven, also Sterilisatoren, die Wasserdampf unter Druck verwenden, werden in drei Klassen unterteilt: B, S und N.

AUTOKLAVEN DER KLASSE B

Autoklaven der Klasse B stellen die höchste Kategorie dar und ermöglichen die Sterilisation aller Arten von Materialien, insbesondere komplexer und hohler Instrumente (Typ-A-Chargen).

Ihr wesentliches Merkmal ist das fraktionierte Vorvakuum. Dabei wird die Luft durch mehrfaches Evakuieren und Einleiten von Dampf vollständig aus der Kammer entfernt.

Diese Technologie gewährleistet eine besonders effektive und zuverlässige Sterilisation und wird vor allem in Krankenhäusern, Kliniken und Arztpraxen eingesetzt.

AUTOKLAVEN DER KLASSE S

Autoklaven der Klasse S sind für bestimmte Materialien geeignet, jedoch nicht für alle komplexen Instrumente.

Auch hier wird vor der Sterilisation ein Vakuum erzeugt, allerdings nur einmal und mit geringerer Effizienz als bei Klasse-B-Geräten.

Diese Autoklaven finden hauptsächlich in Arztpraxen und Laboren Anwendung.

AUTOKLAVEN DER KLASSE N

Autoklaven der Klasse N sind für die Sterilisation einfacher, unverpackter Instrumente vorgesehen.

Sie arbeiten meist mit einem thermodynamischen Verfahren, bei dem Dampf die Luft verdrängt. Dadurch ist die Sterilisation weniger gleichmäßig und eignet sich nur für feste Instrumente.

Ein weiterer Nachteil ist die eingeschränkte Trocknung, weshalb häufig zusätzliche Trocknungsprogramme erforderlich sind.

TROCKNUNG UND SICHERHEIT

Ein entscheidender Faktor ist die vollständige Trocknung der Materialien.

In Autoklaven der Klassen B und S erfolgt diese durch Vakuumtrocknung, wodurch die Instrumente nach dem Prozess sofort einsatzbereit sind. Unzureichende Trocknung kann die mikrobiologische Sicherheit beeinträchtigen.

TECHNISCHE PARAMETER

Bei der Auswahl eines Autoklaven sollten folgende technische Aspekte berücksichtigt werden:

  • Nutzbares Kammervolumen (geringer als das tatsächliche Volumen)
  • Kapazität: typischerweise 4,8 l bis 24 l, bei größeren Geräten bis zu 65 l
  • Temperaturbereich: in der Regel 117 °C bis 134 °C
  • Programmierbarkeit der Sterilisationszyklen

FUNKTIONEN UND AUSSTATTUNG MODERNER AUTOKLAVEN

  • Vakuumerzeugung mittels Pumpe: Vorvakuum, fraktioniertes Vakuum und Trocknung
  • Steuerung aller Funktionen über einen Mikroprozessor
  • Kammer und Gehäuse aus Edelstahl
  • Ansaugluftfilter zum Schutz der Charge vor mikrobieller Kontamination
  • Automatisches elektromagnetisches Verriegeln der Tür zu Beginn des Zyklus, wodurch ein Nachlegen von Material während des Betriebs verhindert wird und gleichzeitig das Personal vor einem versehentlichen Öffnen bei hohem Druck geschützt ist
  • Vordefinierte Sterilisations- und Testprogramme sowie die Möglichkeit zur Erstellung individueller Programme
  • Fehler- und Warnmeldesystem
  • Automatische Wasserzufuhr und -ablass
  • Integrierter Drucker
  • Anschlussmöglichkeit an Computer oder externe Speichermedien
  • Zusätzliche Körbe, Kassetten oder andere Behälter für sterilisiertes Material

FAZIT

In medizinischen Einrichtungen werden am häufigsten Autoklaven der Klassen B und S eingesetzt, da sie eine hohe Sterilisationssicherheit und Flexibilität bieten.

Die Wahl des richtigen Geräts hängt von den spezifischen Anforderungen der Einrichtung sowie von der Art der zu sterilisierenden Materialien ab.

Autor: Medical Online 19.09.2012

19September 2012

WER KAUFT REHABILITATIONS- UND PHYSIOTHERAPIEGERÄTE?

Die Rehabilitation spielt heute eine zentrale Rolle in der Therapie zahlreicher Erkrankungen in nahezu allen medizinischen Fachbereichen. Das wachsende Bewusstsein für die Bedeutung einer frühzeitigen Einleitung von Rehabilitation und Physiotherapie hat zu ihrer weit verbreiteten Anwendung geführt.

Die steigende Nachfrage nach entsprechenden Leistungen führt zur Entstehung neuer Praxen, Fachabteilungen sowie spezialisierter Einrichtungen.

AUSSTATTUNG VON REHABILITATIONSEINRICHTUNGEN

Die Ausstattung von Rehabilitations- und Physiotherapiezentren hängt in erster Linie vom Leistungsspektrum sowie von den behandelten Krankheitsbildern ab.

Neben der Grundausstattung wie Therapieliegen, Matten, Leitern oder Trainingsgeräten sollten moderne Einrichtungen über Geräte für Elektro-, Magnet- und Lasertherapie, Infrarot- oder UV-Lampen, Ultraschallgeräte sowie Laser-Biostimulationssysteme verfügen.

Zunehmend gefragt sind zudem Geräte für die Hydrotherapie (z. B. Whirlpools) sowie Anwendungen der Kältetherapie, wie Kryokammern oder Kryosaunen.

WER INVESTIERT IN SOLCHE GERÄTE?

Sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen investieren in Rehabilitationsgeräte. Diese sind vergleichsweise kostengünstig und ermöglichen eine einfache Erweiterung des therapeutischen Angebots.

Im Bereich der Physiotherapie dominieren jedoch öffentliche Einrichtungen als Hauptkäufer. Der Grund dafür liegt unter anderem darin, dass bestimmte Geräte eine Voraussetzung für den Abschluss von Verträgen mit dem nationalen Gesundheitssystem darstellen.

Private Einrichtungen investieren ebenfalls, wenn auch seltener, und orientieren sich dabei vor allem an der aktuellen Marktnachfrage.

WIRTSCHAFTLICHKEIT DER INVESTITION

Die Investition in physiotherapeutische Geräte amortisiert sich in der Regel schnell. Die Anschaffungskosten liegen je nach Gerät zwischen einigen Tausend und etwa 30.000 PLN, wobei lokale Produkte häufig kostengünstiger sind als importierte Lösungen.

Im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Ausstattung einer Einrichtung stellen diese Investitionen nur einen geringen Anteil dar, ermöglichen jedoch eine deutliche Erweiterung des Leistungsangebots.

BEDEUTUNG DER PHYSIOTHERAPIE

Physiotherapeutische Behandlungen werden als wichtige Ergänzung zur Rehabilitation betrachtet. Sie unterstützen unter anderem die Behandlung von Schmerzen, Entzündungen und Narben und werden häufig in Kombination mit manuellen oder neurologischen Therapien eingesetzt.

QUALITÄT DER GERÄTE

Bei der Auswahl von Rehabilitations- und Physiotherapiegeräten sollte die Qualität im Vordergrund stehen. Aufgrund der intensiven Nutzung in medizinischen Einrichtungen sind insbesondere folgende Faktoren entscheidend:

  • hohe Materialqualität und Langlebigkeit
  • einfache und sichere Bedienung
  • ergonomisches Design
  • zuverlässiger und störungsfreier Betrieb