Wie Sie sich leicht vorstellen können, müssen die medizinischen Geräte von Zeit zu Zeit einem Gesundheitscheck unterzogen und regelmäßig gewartet werden. Wer ist für den Zustand der medizinischen Geräte in einer bestimmten Einrichtung verantwortlich? Wer ist befugt, die Inspektionen durchzuführen? Diese und andere Fragen werden im heutigen Beitrag beantwortet. Wartung und Instandhaltung Für die angemessene Wartung der medizinischen Geräte ist der Leiter der jeweiligen Gesundheitseinrichtung verantwortlich. Das Medizinproduktegesetz vom 20. Mai 2010 stellt klar, dass die Geräte in einer Gesundheitseinrichtung gewartet und bestimmungsgemäß verwendet werden müssen und die Mitarbeiter keine Geräte verwenden dürfen, die nicht über eine aktuelle Serviceprüfung verfügen. Medizinprodukte sind wartungspflichtig und die Gesundheitseinrichtung muss auf der Grundlage der Empfehlungen des Herstellers festlegen, wie oft und in welchem Umfang sie durchgeführt werden müssen und welche Stellen dazu befugt sind. Die Verordnung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik über die technischen Voraussetzungen für die technische Überwachung des Betriebs bestimmter Druckgeräte vom 9. Juli 2003 wiederum besagt, dass Ad-hoc-Inspektionen von Druckgeräten (z. B. Autoklaven, Sterilisatoren) im Rahmen der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über die technische Überwachung durch die Behörde der zuständigen technischen Überwachungseinheit durchgeführt werden können. Interessanterweise verpflichtet das Atomgesetz vom 29. November 2000 bestimmte Einrichtungen (z. B. solche, die Strahlentherapie, Röntgendiagnostik usw. anbieten), vorbeugende Maßnahmen gegen medizinisch-radiologische Unfälle zu ergreifen. Diese Einrichtungen müssen auch die physikalischen Parameter der radiologischen Anlagen überprüfen lassen. Was ist wissenswert? Die Gesundheitseinrichtung muss Aufzeichnungen über jede Wartung, Einstellung, Kalibrierung, Eichung, Inspektion usw. der medizinischen Geräte führen. Die Aufzeichnungen müssen den Namen der Einrichtung, die die betreffende Wartung oder Reparatur durchführt, das Datum der Durchführung der Dienstleistung, eine detaillierte Beschreibung der Dienstleistung sowie Notizen zu dem betreffenden Gerät enthalten. Die Dokumentation muss schriftlich erfolgen, aber der Gesetzgeber hat keine allgemeingültige Vorlage festgelegt.
