„Wir brauchen jetzt eine Kraftanstrengung von Ärzten, Kitas, Schulen und allen anderen Verantwortlichen, um die Impflücken zu schließen“, so Bundesgesundheitsminister Gröhe. „Mit dem Präventionsgesetz wird die Beratung und Aufklärung zum Impfschutz verbessert. Wir müssen alle Gesundheits-Routineuntersuchungen nutzen, um den Impfschutz zu überprüfen. Und bei der Aufnahme in die Kita muss künftig ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden.” Aus zahlreichen Untersuchungen ist bekannt, dass die Patienten beim Impfen dem Rat ihres Arztes oder ihrer Ärztin folgen. Daher soll der Arzt-Patienten-Kontakt verstärkt genutzt werden.
Die Schulanfänger-Impfquoten sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen bzw. konstant hoch geblieben. Wie das soeben erschienene Epidemiologische Bulletin 16/2015 zeigt, hat sich die Impfquote für die zweite Masernimpfung von 2012 auf 2013 nur geringfügig erhöht, von 92,4 % auf 92,6 %. Für die Elimination ist eine Impfquote von 95 % für beide Masernimpfungen erforderlich. Diese Quote erreichen bisher Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, knapp darunter (maximal 1 Prozentpunkt) liegen Thüringen, Nordrhein-Westfalen und erstmals Rheinland-Pfalz. „Allerdings werden viele Kinder zu spät gegen die Masern geimpft“, darauf weist Lothar H. Wieler hin, Präsident des Robert Koch-Instituts. Nicht oder nicht ausreichend geimpfte Kinder haben ein erhöhtes Krankheitsrisiko.
Ein maßgeblicher Grund für die starke Verbreitung der Masern in Berlin und zunehmend auch in Sachsen und Thüringen sind die großen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Nach Ergebnissen der DEGS-Studie des RKI hatten unter den 18 bis 44-Jährigen nur 56,9 % mindestens eine Masernimpfdosis erhalten. „Das Erreichen des Eliminationsziels ist nur realistisch, wenn diese Impflücken so schnell wie möglich geschlossen werden. Hierfür erscheint ein aufsuchendes Impfangebot in Kombination mit einer entsprechenden Informationskampagne das einzig erfolgversprechende Konzept“, betont Lothar H. Wieler.
Mit der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass” macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die Überprüfung des Impfstatus und speziell auch auf die Masern-Impfung aufmerksam.
„Die Kampagne soll Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, dazu motivieren, ihren Masern-Impfschutz bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt überprüfen zu lassen und fehlende Impfungen schnell nachzuholen“, erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. Neben ausführlichen, wissenschaftsbasierten Informationen zu einer Reihe von Impfungen und den Inhalten der Aktion „Deutschland sucht den Impfpass”, bietet die Internetseite www.impfen-info.de der BZgA auch eine Entscheidungshilfe zur „Masern-Mumps-Röteln-Impfung”, einen aktuellen Impfkalender sowie einen interaktiven Masern-Impfcheck.
Neben den Impfquoten kommt einer – international vernetzten – molekularen Surveillance eine Schlüsselrolle zu. Nur durch umfassende Genotypisierung und epidemiologische Analysen sind Infektketten, die häufig mehrere Staaten betreffen, nachvollziehbar. Gesundheitsämter oder Ärzte sollten daher von jedem Masernverdachtsfall Proben an das Nationale Referenzzentrum (NRZ) für Masern, Mumps, Röteln am Robert Koch-Institut schicken. Das NRZ ist auch regionales WHO-Referenzlabor für Masern und Röteln.
Weitere Informationen finden Sie hier und auf den folgenden Websites:
• RKI-Impfseiten: www.rki.de/impfen
• Bürgerinformationen der BZgA: www.impfen-info.dea
Autor: http://www.bmg.bund.de/
30.04.2015